Hochschulgreminen
Senat
Der Senat ist das wichtigste Organ der Hochschulselbstverwaltung. Der Senat entscheidet in fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – über die Grundordnung der Hochschule, die Hochschulentwicklungsplanung, das Studienangebot, die Forschungsschwerpunkte, die Berufungen und Verleihung akademischer Grade sowie Ehrungen, die Förderung von Frauen und des wissenschaftlichen Nachwuchses usw. und beschließt die Satzungen der Hochschule.
Die Mitglieder des Senates werden für jeweils vier Jahre (Beschäftigte der Hochschule), bzw. ein Jahr (Studierende) gewählt; die Amtszeit beginnt am 1. März (Beschäftigte) bzw. 1. Oktober (Studierende).
Senatskommissionen
Senatskommissionen werden vom Präsidenten zusammengestellt und von den Vizepräsidenten geleitet. Sie arbeiten dem Senat in ihren Entscheidungen zu.
Kommission für Planung und Finanzen WWW Kommission für Studium und Lehre WWW Kommission für Internationales WWW Kommission für Forschung und Transfer WWW Kommission für Informationstechnologie und Digitalisierung WWW
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat trägt als kollegiales Beschlussorgan des Fachbereiches die Verantwortung für die Organisation des Studiums, indem er im Rahmen der vorhandenen Ausstattung das Lehrangebot sicherstellt, über die Studien-und Prüfungsordnungen sowie über die Verleihung von Hochschulgraden entscheidet. Zugleich hat er die Aufgabe, die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Basis einer regelmäßigen Evaluierung der Lehre durchzuführen und die Initiative zur Reform des Studiums zu ergreifen. Der Fachbereichsrat setzt die Schwerpunkte für Forschungsvorhaben und für deren Koordination. Darüber hinaus obliegen ihm neben weiteren Aufgaben die Erarbeitung von Struktur- und Entwicklungsplänen, von Berufungsvorschlägen sowie von Satzungen zur Regelung der Verfahren und Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen im Hochschulauswahlverfahren.