BAFöG steht für BundesAusbildungsFörderGesetz.

Mit dieser Unterstützung soll die Ausbildung besonders Junger Menschen in Deutschland gefördert werden.

Seit 2023 kann unter Umständen zusätzlich die StudienStartHilfe beantragt werden.

Kernpunkte:

Mit einem formlosen Antrag könnt ihr bis zum 30. Oktober den Antrag stellen und noch ab 01.Oktober das Geld erhalten.

Die eine Hälfte wird als Darlehen gewährt und die andere Hälfte als Förderung und ist nicht zurück zu zahlen.

Auch von dem Darlehen müssen maximal 10.000 Euro zurück gezahlt werden. Und wenn ihr alles mit einem mal 3 Jahre nach Abschluss zurück zahlt bekommt ihr 21% erlassen.

Keine Angst vor einem Antrag, denn die Mitarbeiter im Studentenwerk helfen euch bei fragen und auch wenn ihr Unterlagen nicht beibringen könnt, weil ihr euch z.B. mit euren Eltern zerstritten habt, bekommt ihr vermutlich Bafög.

Falls ihr neben dem Studium arbeitet: Es gibt Freibeträge (2024: 538 Euro; 2025: 556 Euro) und diese werden über den Antragszeitraum bzw ein Jahr berechnet. Man kann also auch in den Semesterferien einen Werkstudentenjob annehmen.

Für den Antrag reicht ein Ein-Zeiler "Hiermit beantrage ich Förderung nach dem BäFöG.", den ihr für das Studentenwerk beim Pförtner abgebt. Natürlich sollte noch euer Name und eure Adresse darauf stehen. Seit 2021 ist der Antrag auf komplett online möglich.

Weitere Informationen: Studentenwerk Halle

BAFöG (zuletzt geändert am 2024-11-06 16:47:46 durch StephanBueckner)